Das Grundstück kann als Bauplatz genutzt werden, bebaubar nach § 34 Baugesetzbuch. In diesem Fall muss die bestehende Doppelhaushälfte auf Kosten des Käufers abgerissen werden oder man kernt das Haus aus und nutzt die Mauerwerkshülle als Rohbau. Auf dem Grundstück befindet sich noch Baumbestand.
Es ist nur von unten von der Straße aus zugänglich. Von oben, auf der Südseite, grenzt ein anderes Grundstück an, dessen Verkauf nicht Teil unseres Verkaufsauftrages ist.
Weitere Angebote unter www.GARANT-IMMO.de
* Südgarten * Hanglage * Ortsrand
Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Kontaktaufnahme auf www.immosbb.de, Objekt 497117 - vielen Dank!