Passende Immobilien in der Umgebung von Gönnheim:
Quelle: www.immowelt.de
700.000,00 €
67133 Maxdorf , Pfalz
Immobilientyp: Grundstück
Lage: Die Grundstücke befinden sich in der Verbandsgemeinde Maxdorf, welche über ca. 13.000 Einwohner verfügt. Das Dorf überzeugt durch ländliches Wohnen mit viel Natur und dennoch bietet es eine hervorragende Infrastruktur. Vom Grundstück aus
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können Sie fußläufig einen Kindergarten sowie ein Ärztehaus erreichen. Im Zentrum von Maxdorf welches Sie mit dem Fahrrad in 5 Minuten erreichen gibt es zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, Bäcker und Metzger. Die nächste Autobahnanbindung der A650 in Richtung Mannheim und Bad Dürkheim ist 5 Minuten mit dem Auto entfernt. Der Ort verfügt über drei Grundschulen sowie zwei Weiterführende Schulen. Nicht weit von Ihrem neuen Eigenheim entfernt können Sie ins Maxdorfer Wäldchen laufen um die Natur und Ruhe zu genießen.
Stichworte: Distanz zum Kindergarten: 0.10, Distanz zur Grundschule: 1.50, Distanz zur Realschule: 1.50, Distanz zum Gymnasium: 1.50, Distanz zur Autobahn: 1.50, Distanz vom Zentrum: 1.00
Quelle: www.immobilie1.de
690.000,00 €
1.086
m2
67098 Bad Dürkheim
Immobilientyp: Grundstück
Quelle: www.immowelt.de
95.100,00 €
67169 Kallstadt , Pfalz
Immobilientyp: Grundstück
Provision: provisionsfrei
Quelle: www.immobilien.de
95.100,00 €
67169 Kallstadt
Immobilientyp: Grundstück
Ackerland, Gemeindebedarfsfläche Weinlage Saumagen
Quelle: www.immowelt.de
179.000,00 €
67251 Freinsheim
Immobilientyp: Grundstück
Objektbeschreibung: Klassische Baulücke im Ortsbereich mit Altbestand. Ein Teilabriss hat bereits stattgefunden, der Restbestand sind einfache Schuppen und Gebäudeteile, im Strassenbereich ist das Gelände unterkellert.
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Lagebeschreibung: Wohngebiet mit gemischter Nutzung in Bahnhofsnähe.
Ausstattung: Im Gelände liegt bereits Strom, Wasser und Abwasser. Gas wäre optional in der Strasse.
Sonstiges: Der an dieser Stelle rechtswirksame Bebauungsplan weist das betroffene Grundstück vollständig als überbaubare Fläche aus und setzt weder eine freie (Vorgarten-) Fläche zwischen vordere Baugrenze und der öffentlichen Straße, noch eine verpflichtende Bauweise fest. Die Bebauung beider seitlicher Grundstücksgrenzen (geschlossene Bauweise) und der Grenze zur Straße ist daher aus bauplanungsrechtlicher Sichtweise grundsätzlich zulässig. Die Anzahl der Wohneinheiten ist im Bebauungsplan nicht begrenzt. Bezüglich der Grund- und Geschossflächenzahl setzt der Bebau